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Wenn eine Rentnerin oder ein Rentner neben der Rente noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann er oder sie selbstverständlich ebenfalls in den Genuss dieser Inflationsausgleichsprämie kommen, wenn der Arbeitgeber sie zahlt.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers
In den letzten knapp 10 Jahren, beginnend mit dem Rentenpaket im Jahr 2014, wurden die Leistungen der Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in mehreren Stufen in insgesamt außerordentlichem Umfang verbessert.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob Pensionär:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten.