Antwort 21.03.2024 von Thomas Hering CDU
Auch soll und muss aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro noch in 2024 an unsere Beamtinnen und Beamten fließen.
Auch soll und muss aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro noch in 2024 an unsere Beamtinnen und Beamten fließen.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage verfassungsgemäßer Besoldung ist ein Aspekt des öffentlichen Dienstrechts
Wie ich hier schon oft geschrieben habe, dauern die Arbeit am Gesetzentwurf und die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung weiter an
Den Artikel möchte ich nicht kommentieren. Und ich bleibe auch bei meiner Antwort.
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an dem Gesetz und die zuständigen Bundesministerien sind im engen Austausch.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat.