Ich kann Ihnen dazu nur antworten, dass das BMI den Gesetzentwurf nicht für verfassungswidrig hält.
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Leider kann ich Ihnen aber keine andere Antwort geben, als dass die regierungsinterne Abstimmung andauert und es noch keinen Kabinetttermin gibt.
Dementsprechend werden sich die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen und die Grundgehaltspannen beim Auslandszuschlag zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear erhöhen. Zusätzlich erhalten Bundesbeamtinnen und -beamten Sonderzahlungen als Inflationsausgleich.
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung am 16.11.2023 beschlossen.
Bislang liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Ihre Frage tangiert, noch nicht vor und ist daher auch noch nicht im parlamentarischen Verfahren. Die entsprechenden Stellen arbeiten daran.