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Ja, das Thema wird auch innerhalb der CDU diskutiert. Ich persönlich sehe ein Verbotsverfahren gegen die AfD sehr skeptisch.
Letztlich würde ein in Karlsruhe scheiterndes Verfahren nur der AfD nutzen und faktisch das Gegenteil bewirken. Deshalb sollte so ein Verfahren nicht leichtfertig und voreilig angestoßen werden.
Die Linke hat nicht das BSW verlassen, sondern das BSW die Linke. Noch nie ist uns von ihnen eine Zusammenarbeit angeboten worden. Außerdem ginge es im Bundestag auch gar nicht, weil das BSW im Bundestag nicht vertreten ist. Bezüglich der rechtsextremen AfD gibt es viel zu viele gravierende Unterschiede, sodass eine Zusammenarbeit ausgeschlossen ist.
Ich bin davon überzeugt, dass der Großteil der AfD-Mitglieder Extremisten gar nicht ausschließen möchte.
Ihr Vorschlag, innerparteilichen Demokratinnen und Demokraten wirksamere Mittel an die Hand zu geben, um sich gegen verfassungsfeindliche Strömungen in der eigenen Partei zu wehren, ist diskussionswürdig. Dabei ist jedoch stets auf die Verhältnismäßigkeit und den Schutz innerparteilicher Demokratie zu achten.