Der Partei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz ein planvolles, verfassungswidriges Vorgehen bescheinigt, das sich gegen zentrale Prinzipien des Grundgesetzes richtet: gegen Menschenrechte, gegen das Demokratieprinzip, gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde.
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Ich denke, dass es ausreichende Belege gibt, aber Verweise auf den Rechtsstreit der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit in Köln vor dem Verwaltungsgericht. Dem Urteil möchte ich nicht vorgreifen.
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Belegen dafür, dass die AfD und zentrale Teile ihrer Vorfeld‑ und Jugendorganisationen aktiv gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung arbeiten.
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Belegen dafür, dass die AfD und zentrale Teile ihrer Vorfeld- und Jugendorganisationen aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten
Wir stehen wie keine andere Partei hinter unseren Polizeibeamten.
Wir wollen sicher stellen, dass im Falle der Reaktivierung der Wehrpflicht Wehrpflichtige ausschließlich zur Territorialverteidigung eingesetzt werden dürfen.