Frage von Frau E. • 16.04.2022

Antwort von Marco Buschmann FDP • 19.04.2022
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Das Selbstbestimmungsgesetzt ersetzt das mehrfach als verfassungswidrig eingestufte TSG und stärkt die Rechte von Frauen, Männern und nicht-binären Menschen.
Der SPD-Bundestagsfraktion und auch mir persönlich ist die Stärkung von Frauenrechten überaus wichtig.
sie können versichert sein, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion uns in dieser Thematik für einen konstruktiven Dialog zwischen der LSBTTIQ-Community, der Frauenbewegung und dem Jugendschutz einsetzen
Die Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Das heißt für uns, so leben zu können, wie man ist.