Frage von André N. • 20.09.2021

Antwort von Kerstin Griese SPD • 24.09.2021
Die von Menschen mit Behinderungen gewünschte Form des Wohnens muss besonders gewürdigt werden.
Die von Menschen mit Behinderungen gewünschte Form des Wohnens muss besonders gewürdigt werden.
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gesund sind und gerne zur Arbeit kommen. Deshalb bieten Unternehmen in der Regel mehr Urlaubstage als den gesetzlichen Mindeststandard an.
Ich setze mich dafür ein, dass der Mindesturlaub für Beschäftigte grundsätzlich steigt. Und schwerbehinderte Menschen weiterhin 5 Zusatzurlaubtage haben.