Frage von Oliver S. • 17.01.2022

Antwort von Hannes Gnauck AfD • 18.01.2022
die konkreten Vorwürfe waren und sind bis heute: Mitgliedschaft in der AfD Brandenburg sowie der Jungen Alternative Brandenburg.
die konkreten Vorwürfe waren und sind bis heute: Mitgliedschaft in der AfD Brandenburg sowie der Jungen Alternative Brandenburg.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) steht ehemaligen Bundestagsabgeordneten ein Rückkehranspruch in das ursprüngliche Beamtenverhältnis zu.
Die AfD wendet sich gegen jede Form von Extremismus, egal ob von rechts, links oder religiös motiviert. Wir stehen fest auf dem Boden des GG. Wir fordern daher, jeden Extremismus zu bekämpfen.