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Dazu müssen sorgfältig und umfassend die Erkenntnisse über die AfD zusammengetragen und die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Antragsberechtigt sind wir dazu nicht, da dies dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung obliegt.
Allerdings würde ein aktuell vielfach diskutiertes Verbot der AfD das Problem des erstarkenden Populismus und Rechtsradikalismus meiner Meinung nach nicht lösen. Stattdessen würde sich das Problem verlagern, mit der Gefahr bzw. der Möglichkeit, auch in den Untergrund abzuwandern.
Es ist aus guten Gründen im Grundgesetz verankert. Falls die Verfassungsorgane zu dem Schluss kommen sollten, dass die AfD oder eine andere Partei verfassungsfeindlich handelt, ist es deren Pflicht, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Informationen, die durch die Recherchen von CORRECTIV ans Licht kamen, lassen einem den Atem stocken. Was da besprochen wurde und die Art und Weise sind völlig inakzeptabel und menschenverachtend. Justiz und Sicherheitsbehörden müssen aktiv werden!