Antwort 13.01.2024 von Edgar Naujok AfD
Doppelte Diäten gibt es im Fall eines Doppelmandates nicht. Die Diäten von Landtag und Bundestag werden miteinander verrechnet, was Einsparungen bedeutet.
Doppelte Diäten gibt es im Fall eines Doppelmandates nicht. Die Diäten von Landtag und Bundestag werden miteinander verrechnet, was Einsparungen bedeutet.

Insbesondere die correctiv-Recherchen zeigen, dass diese Entwicklungen extrem besorgniserregend sind. Es handelt sich dabei – wie so oft kaschiert von Begrifflichkeiten, die den Anschein der Harmlosigkeit geben sollen – um rassistische und menschenverachtende Pläne.
Ja. Ich halte die Prüfung eines Verbotsverfahrens für richtig und wichtig.
Ein solches Verbot hat juristisch extrem hohe Hürden. Den Triumph der AfD im Falle eines Scheiterns sollten wir ihr auf keinen Fall gönnen.