
Vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 ist zunächst das Gesetzgebungsverfahren zu dessen Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes betrieben worden.
Vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 ist zunächst das Gesetzgebungsverfahren zu dessen Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes betrieben worden.
das kommt auf den Standpunkt und die Definition an. An der Debatte über den Antrag habe ich mich nicht beteiligt.
Wir sind auf Einwanderung von Fach- u. Arbeitskräften angewiesen. Ohne Zuwanderung aus dem Ausland werden wir unseren Fachkräftebedarf nicht decken können.
Die Nachzahlungen betreffen nur (klassische) Beihilfenachzahlungsansprüche, aber eben keine Ansprüche auf die sogenannte Pauschale Beihilfe zur GKV, denn diese zu wählen, wird ja erst ab dem 1.1.2024 ermöglicht.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Altersvorsorgesysteme mit jeweils spezifischen Vor- und Nachteilen und unterschiedlichen Mechanismen. Das ist als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen.
Würde die CDU im Umgang mit den Regierungsparteien Samthandschuhe anlegen, würde dies nur der AfD nützen. Deshalb kann ich die mediale Kritik an Friedrich Merz nicht nachvollziehen.