
Dazu wird derzeit ein Gesetzentwurf zur systemgerechten Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen vom 22. April 2023 auf Beamte, Richter, Soldaten und auch die Versorgungsempfänger des Bundes vorbereitet
Dazu wird derzeit ein Gesetzentwurf zur systemgerechten Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen vom 22. April 2023 auf Beamte, Richter, Soldaten und auch die Versorgungsempfänger des Bundes vorbereitet
Die Zahlungen erfolgen zunächst nach entsprechenden Tarifvereinbarungen an die Tarifbeschäftigten. Ein sog. Übertragungsgesetz könnte diese dann auf die Bundesbeamt:innen übertragen.
Es steht daher nicht fest, ob in diesem Gesetz pensionierte Beamtinnen und Beamte berücksichtigt werden, oder ob die diskutierte Prämie ausschließlich an derzeit Berufstätige ausgezahlt wird.
Die Inflation muss grundsätzlich bekämpft werden. Rentner sollten nicht anders behandelt werden wie Pensionäre.
Die steuerfreien Inflationsausgleichszahlungen im öffentlichen Tarifvertrag sind nicht bedingungslos, sondern wurde anstelle einer Lohnerhöhung in diesem Jahr vereinbart.
Die Motivation für die Schaffung dieser steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung ist der Gedanke, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe Lohnentwicklungen nicht noch mehr gesteigert werden soll.