Es muss erst Einigkeit zwischen den Ressorts hergestellt werden, bevor der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen werden kann.
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Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den genannten Beschlüssen ist es Teil des weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Im Saarland wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch Anpassungen der Besoldungsgesetze bereits umgesetzt.
dass es auch im Bund eine Neuregelung braucht, ist unstrittig. Deshalb drängen wir darauf, dass die Bundesregierung endlich die Novelle in den Bundestag einbringt und für Rechtssicherheit sorgt.
vielen Dank für Ihre Frage. Diese Frage kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht beantworten, da es ja noch nicht einmal einen Termin für eine Kabinettbefassung für den Gesetzentwurf gibt.