
Es ist uns sehr wichtig, dass dem Alimentationsgrundsatz entsprechend auch für kinderreiche Beamtinnen und Beamte und für solche in Ballungsregionen ausreichend besoldet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat uns hier wichtige Vorgaben gemacht.
Es ist uns sehr wichtig, dass dem Alimentationsgrundsatz entsprechend auch für kinderreiche Beamtinnen und Beamte und für solche in Ballungsregionen ausreichend besoldet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat uns hier wichtige Vorgaben gemacht.
Das Gesetz wurde nun in der vorletzten Woche verabschiedet und die Bundesbesoldung entsprechend angepasst.
Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage und unter Berücksichtigung der regionalisierten November-Steuerschätzung, die auf ein Fehlen von mindestens 494 Millionen Euro im Haushalt 2024 hinweist, sind aktuell keine weiteren Sonderzahlungen denkbar.
Aus Perspektive der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist im vorliegenden Entwurf besonders erfreulich, dass vor allem Beamt*innen mit Kindern und die unteren Besoldungsgruppen deutlich besser gestellt werden.
Da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an das Bundesinnenministerium zu wenden