Warum wird das Brutto-Einkommen anstatt das zu versteuernde Einkommen (wie es bei der Elterngeldgrenze bereits der Fall ist) als Bemessungsgrundlage für die Elternunterhaltspflicht verwendet?
Sehr geehret Frau Klöckner,
warum wird das Brutto-Einkommen anstatt das zu versteuernde Einkommen (wie es bei der Elterngeldgrenze bereits der Fall ist) als Bemessungsgrundlage für die Elternunterhaltspflicht verwendet? Die Bemessungsgrundlage aufgrund des zu versteuernden Einkommens ist beim Elterngeld bereits der Fall und wäre eine einfache Lösung, um Angestellte und Beamte fairer zu behandeln.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße,
Janina M.
Sehr geehrte Frau M.,
danke für Ihre Anfrage.
Sie haben diese auch an den Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei MdB, gestellt. Gerne verweise ich auf seine Beantwortung: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/warum-wird-das-brutto-einkommen-anstatt-das-zu-versteuernde-einkommen-wie-es-bei-der-elterngeldgrenze-bereits?pk_campaign=share-copy&pk_source=copy
Herzliche Grüße
Julia Klöckner MdB