Warum wird das Brutto-Einkommen anstatt das zu versteuernde Einkommen (wie es bei der Elterngeldgrenze bereits der Fall ist) als Bemessungsgrundlage für die Elternunterhaltspflicht verwendet?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
aufgrund meiner langen vorherigen Fragen hier etwas knapper, bitte ignorieren sie die zuvor gestellte Frage.
Warum wird das Brutto-Einkommen anstatt das zu versteuernde Einkommen (wie es bei der Elterngeldgrenze bereits der Fall ist) als Bemessungsgrundlage für die Elternunterhaltspflicht verwendet? Die Bemessungsgrundlage aufgrund des zu versteuernden Einkommens ist beim Elterngeld bereits der Fall und wäre eine einfache Lösung, um Angestellte gegenüber Beamten fairer zu behandeln.
Beispiel meiner Freundinnen: Eine angestellte Ingenieurin und eine Lehrerin haben beide das gleiche Netto-Einkommen von etwa 5000 Euro. Die angestellte Ingenieurin hat mehr als 100 000 Brutto-Einkommen, die Lehrerin mit Besoldungsstufe A14 ein Bruttoeinkommen von ca 80 000 Euro. Die Ingenieurin muss sich monatlich an den Pflegekosten beteiligen, die Lehrerin muss trotz Netto-Einkommen von 5000 Euro nichts zahlen, da sie weniger als 100 000 Euro brutto verdient).