(...) Zudem bin ich der Auffassung, dass eine hohe Präsenz von Polizeibeamten in der Öffentlichkeit für einen effektiven Schutz unserer Bevölkerung unverzichtbar ist. Aber auch hier gilt: es sind zuallererst die Länder und Landesinnenminister die hierfür zuständig sind. (...)
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(...) Ich kann gut verstehen, wenn Sie sich als Messersammler und Beschäftigter im Outdoor- und Behördenbedarf von dem Vorstoß irritiert zeigen. Wie Sie selbst schreiben, will natürlich niemand Anglern, Pfadfindern oder Pilzsammlern die notwendigen Messer verbieten. (...)
(...) Der bisherige § 42 Waffengesetz ist, da er sich bewährt hat, hinsichtlich der rechtlichen Bewertung von Messern grundsätzlich unverändert geblieben. (...)
(...) Diese Zahlen werden durch die örtlichen Ordnungsbehörden erfasst und vom Ministerium des Innern zusammengestellt. Die Statistiken bestimmen nach einzelnen Hunderassen und deren jeweiligen Anzahl sowie als Gesamtergebnis die Beißvorfälle, bei denen zum einen Menschen und zum anderen Hunde verletzt oder getötet wurden. (...)