Antwort 23.01.2024 von Jürgen Lenders FDP
die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand- und Vornamen künftig auch selbstbestimmt ändern können.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ermöglicht, dass man neben der deutschen eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen kann, ohne die deutsche aufgeben zu müssen.
Den AfD-Antrag haben wir sorgsam geprüft. In der Endabwägung konnten wir nicht zustimmen, die vorgeschlagene konkrete Umsetzung ist vielfach kritikwürdig.