Werden Sie dafür Sorgen, dass Menschen mit psychischen und/oder kognitiven Beeinträchtigungen selbstbestimmt ihren Personenstand und Vornamen ändern können?
Im aktuellen Entwurf des Selbstbestimmtheitsgestzes müssen Menschen mit Betreuungsbedarf ihre Personenstands- und Vornamensänderung über gesetzliche Betreuungspersonen regeln. Dadurch werden diese Menschen stark abhängig von ihren Betreuer:Innen und einem noch höheren Diskriminierungsrisiko ausgesetzt als sie es ohnehin schon sind.

Sehr geehrte Frau V.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand- und Vornamen künftig auch selbstbestimmt ändern können. Das Recht auf Selbstbestimmung schließt keine Person aus.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Plobner