Frage von Kamilla M. • 02.01.2023

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner auf die Einführung einer Kindergrundsicherung geeinigt, die „ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern“ soll.
Zahlreiche Verbesserungen für die Leistungsberechtigten im Rahmen der Bürgergeldreform sind auch in der Sozialhilfe übernommen worden und kommen damit auch den Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zugute.
Zutreffend haben Sie darauf hingewiesen, daß der Regelbedarf des neuen Bürgergeldes seit Januar 502,- € beträgt.