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Jens Teutrine
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Frage von David S. •

Warum hält man auch im Bürgergeld an den Sanktionen fest obwohl diese schon im Hartz4 System Menschen nicht in Arbeit gebracht haben?

Sehr geehrter Herrn Teutrine, ich verstehe wirklich nicht warum man noch an den Sanktionen festhält wenn sie doch nicht die Wirkung haben die gewünscht ist, wer eine Sanktion bekommt der versucht ihr beim nächsten mal auszuweichen.

Beispiel, man bekommt vom JC einen Job, merkt das einem das nicht liegt und tut alles dafür das der Arbeitgeber einen kündigt und kassiert dann eine Sanktion, dann wird man sich schlichtweg keinen Job mehr suchen um eine Sanktion zu vermeiden, zumal es bei dem Beispiel egal ist ob sich der BG Empfänger so oder so verhält, die Sanktion ist ihm sicher denn auch eine Selbstkündigung führt bekanntlich zu Sanktionen.

Ich denke ohne Sanktionen würden die Menschen die vielleicht jetzt aus gesundheitlichen Gründen nix machen, zumindest mal einen 520 Euro Job probieren weil sie wissen würden das sie nicht bestraft werden wenn sie selbst kündigen weil sie merken das sie es nicht durchhalten.

Was denken sie darüber?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mussten die Mitwirkungspflichten und Sanktionen für Grundsicherungsempfänger beim Bürgergeld neu geregelt werden, da die vorherigen Sanktionsmöglichkeiten in Teilen verfassungswidrig waren.

Gerade wir Freie Demokraten haben uns dafür eingesetzt beim Bürgergeld die Sanktionen beizubehalten.

Es ist nicht nur die Aufgabe des Bürgergeldes die Existenz zu sichern, sondern darüber hinaus Menschen in Arbeit zu integrieren. Die Bürgergeldempfänger müssen dazu ihren Beitrag leisten, indem sie zu Terminen erscheinen, Bewerbungen schreiben oder eine Weiterbildungsmaßnahme aufnehmen. Es gibt viele Studien, die nachgewiesen haben, dass mittelfristig Sanktionen einen positiven Effekt auf die Erfüllung dieser Pflichten haben (vgl. Anhang1).

Sanktionen sind dabei natürlich ein zweischneidiges Schwert – auf der einen Seite verkürzen Sie die Regelsätze und damit das Existenzminimum, auf der anderen Seite stellen sie den wichtigsten Anreiz für Grundsicherungsempfänger dar, ihre Mitwirkungspflichten zu erfüllen und sich aus dem Leistungsbezug zu befreien. Anders gesagt: ohne Sanktionen verkommen die Mitwirkungspflichten zu bloßen Bitten und das Bürgergeld wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen, das weder finanzierbar ist noch der wirtschaftlichen Stärke Deutschlands dient.

Die wirtschaftliche Stärke Deutschlands ist aber der Ursprung aller Sozialleistungen. Jeder Euro des Bürgergeldes muss vorher von irgendjemanden erarbeitet werden. Gegenüber all diesen Personen, die überhaupt erst unseren Sozialstaat finanzieren und am Leben halten, ist es daher nur fair, dass alle die von diesem Sozialstaat am Ende profitieren, sich auch bemühen selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Dabei werden wir sie mit dem Bürgergeld bestmöglich unterstützen. Wer Pflichten aber nicht erfüllt, muss weiterhin mit Konsequenzen rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Teutrine

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https://doku.iab.de/forschungsbericht/2022/fb1722.pdf; letzter Abruf: 05.12.23; 15:25 Uhr.

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