Antwort 19.11.2020 von Frank Steffel CDU
(...) Der Erlass von Rechtsverordnungen, der mit diesem Gesetz gestattet wird, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden (...)
(...) Der Erlass von Rechtsverordnungen, der mit diesem Gesetz gestattet wird, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden (...)
(...) Diese Verbesserungen des Grundrechtsschutzes sind entscheidend auf die Initiative der SPD zurückzuführen. (...)
Entscheidend ist für mich weiter, dass die Maßnahmen an die Feststellung der "epidemischen Lage" gebunden sind. Dies ist für derartige Grundrechtseingriffe zwingend erforderlich.
Herr Ziemiak hat dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Der persönliche und direkte Kontakt mit den Bürgern ist mir wichtig.