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Die Zulassung der Mehrstaatigkeit soll sowohl bei Einbürgerungen als auch für deutsche Staatsangehörige gelten, die eine 2. Staatsangehörigkeit annehmen möchten
mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Bundesinnenministerin Faeser hat sich bereits mit konkreten Punkten zu der Staatsangehörigkeitsreform geäußert. Die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft wird in diesem Zusammenhang diskutiert.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit in Ressortabstimmung.
der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts liegt federführend im BMI und wurde vergangene Woche den anderen Resorts der Bundesregierung vorgelegt. Sobald der endgültige Entwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorliegt, werden sich Ihre Frage besser beantworten lassen.