Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, im Einbürgerungsverfahren sind und bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Einbürgerungsbehörde mit Blick auf das noch laufende Gesetzgebungsvorhaben eine Fristverlängerung zu beantragen bis das neue Gesetz in Kraft tritt.
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Antwort 27.01.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort ausstehend von Christoph Meyer FDP
Antwort 09.01.2023 von Mahmut Özdemir SPD
Die Zulassung der Mehrstaatigkeit soll sowohl bei Einbürgerungen als auch für deutsche Staatsangehörige gelten, die eine 2. Staatsangehörigkeit annehmen möchten
Antwort 11.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Antwort 27.01.2023 von Bijan Djir-Sarai FDP
Bundesinnenministerin Faeser hat sich bereits mit konkreten Punkten zu der Staatsangehörigkeitsreform geäußert. Die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft wird in diesem Zusammenhang diskutiert.
Antwort 09.01.2023 von Mahmut Özdemir SPD
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit in Ressortabstimmung.