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(...) Juni 2012 entschieden, dass § 6 Absatz 5 Bundeswahlgesetz gegen die Verfassung verstieß, weil Überhangmandate nicht vollständig ausgeglichen wurden und ein negatives Stimmgewicht entstehen konnte (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html). Daraufhin wurde das Bundeswahlgesetz so geändert, dass die entstehenden Überhangmandate vollständig ausgeglichen werden, so dass es in der endgültigen Sitzverteilung keine Überhangmandate mehr gibt. Auf diese Weise bleibt das Größenverhältnis der Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis gewahrt, es kommt aber zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages. (...)

(...) Abgeordnete sollten Privilegien nur sparsam wahrnehmen: Vom Zustand des ÖPNV bekomme ich zum Beispiel natürlich nur etwas mit, wenn ich ihn benutze, nicht vom Dienstwagen aus. Als Abgeordnete/r lebt man ja auch nicht nur in Brüssel, sondern weiterhin im Heimatort, wo man ja in der Regel soziale Kontakte hat. (...)
