Antwort 14.08.2017 von Matthias Lehmann AfD
(...) in einem demokratischen Rechtsstaat ist es schlicht nicht möglich, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit aus dem ÖD zu verbannen. Aber ich weiß was Sie meinen! (...)
(...) in einem demokratischen Rechtsstaat ist es schlicht nicht möglich, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit aus dem ÖD zu verbannen. Aber ich weiß was Sie meinen! (...)

(...) Die Entscheidung ob ein Staatsbediensteter oder ein Angestellter im Öffentlichen Dienst in einer Partei oder Gewerkschaft Mitglied sein möchte, kann dieser selbst entscheiden. Aufgrund einer oder auch keiner Partei- bzw. (...)
Sehr geehrter Herr N.,
Ich gebe Ihnen eine kurze Antwort auf Ihre Frage.
Sie lautet einfach Ja!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Piehl