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Ich stimme mit unserer Bundestagsfraktion darin überein, zunächst die weiteren Erkenntnisse aus der Beobachtung des Verfassungsschutzes abzuwarten, bevor wir uns entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen
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Ein Verbot der AfD wird es nicht geben!
Daher kann ein solches Verfahren nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich erfüllt werden und damit alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorliegen. Hier bedarf es einer umfassenden und mit größter Sorgfalt betriebenen Prüfung.