Antwort 02.04.2024 von Michael Schrodi SPD
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Die Union spricht sich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner entsprechend argumentiert.
Die Verlustverrechnungsbeschränkungen sind dann auf alle offenen Fälle nicht mehr anwendbar.
Bestätigung Ihrer Erkenntnisse
Vielen Dank für Ihre beiden Fragen, die ich aber leider nicht beantworten kann, da sich das tatsächlich meiner Kenntnis entzieht