Frage von Bianca L. • 21.09.2023

Antwort von Dirk Bamberger CDU • 21.09.2023
Ich benötige nähere Informationen zu diesem Vorgang
Ich benötige nähere Informationen zu diesem Vorgang
In den §§ 6 und 7 Hamburgisches Transparenzgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass schützenswerte öffentliche Belange und bestimmte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Informationspflicht ausgenommen sind.
Natürlich ist es wünschenswert, dass möglichst viel transparent gemacht wird und Informationsfreiheit ist mir persönlich sehr wichtig. Gleichzeitig stehen dem Interesse der Transparenz auch Dinge entgegen, wie sie auch im Hamburgischen Transparenzgesetz abgedeckt sind.
Mit der SPD-Fraktion wird es keine Aushöhlung des Mobilitätsgesetzes geben!