Frage von Cüneyt A. • 10.12.2022

Antwort von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 23.01.2023
Möglicherweise macht es Sinn den Antrag zurückziehen (mitunter geht dann die bereits verrichtete Gebühr verloren) oder zu pausieren.
Möglicherweise macht es Sinn den Antrag zurückziehen (mitunter geht dann die bereits verrichtete Gebühr verloren) oder zu pausieren.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden die Voraufenthaltszeiten auf fünf Jahre (bei "besonderen Integrationsleistungen" auf bis zu drei Jahre) gesenkt. Die weiteren Voraussetzungen wie ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, Sicherung des Lebensunterhalts und Deutschkenntnisse bleiben weiterhin bestehen.