Es ist angedacht, dass das Kabinett im März darüber entscheidet und die Staatsangehörigkeitsreform vor dem Sommer umgesetzt werden kann.
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Im Normallfall verlieren Bürgerinnen und Bürger ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft, sobald sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

Da es viele Ausnahmen für den Sprachnachweis gibt, möchte ich Sie auf die Infobroschüre dazu hinweisen, in der diese ausführlich aufgeführt sind.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.
Die lange Wartezeit ist sehr bedauerlich. Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein. Wir rechnen mit einer Umsetzung im zweiten Quartal 2023 nachdem er vom Bundestag beschlossen wurde.
Ich möchten betonen, dass es unser aufrichtiges Anliegen ist, dass sämtliche Aufenthaltszwecke in Deutschland, einschließlich Forschungstätigkeiten, als relevant angesehen werden sollten, wenn es um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geht