Wir gehen davon aus, dass der Bundestag das neue Staatsbürgerrecht in der zweiten Hälfte von 2023 beschließen wird.
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Wir gehen davon aus, dass der Bundestag das neue Staatsbürgerrecht in der zweiten Hälfte von 2023 beschließen wird.
Er muss im nächsten Schritt durch das parlamentarische Verfahren und tritt danach mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Referentenentwurf liegt bereits vor und wird voraussichtlich zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Die Reform des Staatsbürgerrechts wird mit den parlamentarischen Beratungen fortgesetzt und soll schnellstmöglich abgeschlossen werden.
Es ist weiterhin geplant, die Staatsangehörigkeitsreform im Sommer umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren.
Konkret zu Ihrer Frage: Ein deutscher Master-Abschluss reicht nicht aus, um eine Einbürgerung zu beantragen. Sie müssen weiterhin alle oben genannten Kriterien erfüllen.