Antwort 11.07.2022 von Hubertus Heil SPD
Wenn Sie im Jahr 2022 einmal berufstätig waren, und sei es nur ein Tag gewesen, können Sie im September Ihren Anspruch auf die 300 Euro durch eine Steuererklärung für 2022 geltend machen.
Wenn Sie im Jahr 2022 einmal berufstätig waren, und sei es nur ein Tag gewesen, können Sie im September Ihren Anspruch auf die 300 Euro durch eine Steuererklärung für 2022 geltend machen.
Als AfD setzen wir uns dafür ein, dass der Zuschuss allen zu Gute kommt und nicht auserwählten Gruppen.
Gehört man zu den 20 Prozent der Bestverdienenden in Deutschland, so ist man nicht auf die soziale Hilfe durch den Steuerzahler angewiesen und ist damit im Stande seine zu pflegenden Eltern zu unterstützen.

Ich stehe für eine Politik, die das Leben vom Beginn bis zum natürlichen Ende respektiert und schützt.
