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Wir setzen uns für eine Stärkung des Sorge- und Umgangsrechts beider Elternteile ein. Für uns hat das Kindeswohl oberste Priorität.

Den Begriff des Kindesmissbrauchs möchte ich im Kontext gerichtlicher Verfahren zum Sorgerecht von Kindern entschieden zurückweisen.

Langfristig müssen wir Richterinnen und Richtern, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter im Hinblick auf eine kindgerechte Gestaltung des Gerichtsverfahrens sensibilisieren und schulen.

Da die Entscheidung zum Wechselmodell bei der Kinderbetreuung von den Eltern des Kindes getroffen werden muss und dies persönliche und situative Entscheidungen sind, kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden.

Eine pauschale Antwort kann auf diese Frage nicht gegeben werden. Der Erfolg der verschiedenen Modelle hängt von vielen komplexen Faktoren ab.