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vielen Dank für Ihre Frage. Über die Details der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung möchte ich mich nicht äußern. Ich kann sehr gut verstehen, dass das für Sie nicht zufriedenstellend ist. Ich bedaure das sehr.
Beim Thema Arbeitszeit hat sich seit Ihrer letzten Frage dazu im November 2023 kein neuer Stand ergeben.
Es muss erst Einigkeit zwischen den Ressorts hergestellt werden, bevor der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen werden kann.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den genannten Beschlüssen ist es Teil des weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.