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Joachim Herrmann
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Frage von Daniel K. •

Warum gilt das Zweiverdiener-Modell mit fiktivem Partnereinkommen nur für Beamte und nicht einheitlich für alle Berufsgruppen einschließlich Sozialleistungsbeziehern, Politikern und Abgeordneten?

Ich muss auf Ihre Antwort vom 09.02.2026 zurückkommen.

Mit einem fiktivem Ehegatteneinkommen wird die amtsangemessene Alimentation nicht mehr allein aus dem Dienstverhältnis hergeleitet, sondern faktisch vom (unterstellten) Erwerbsverhalten eines Dritten abhängig gemacht. Dies steht im Spannungsverhältnis zu Art. 33 Abs. 5 GG, wonach der Besoldungsanspruch ein individueller Anspruch des Beamten ist und nicht durch familiäre Erwerbskonstellationen relativiert werden darf.

Eine solche Einkommensfiktion dient zudem nicht dem Ausgleich eines Mehrbedarfs und ist damit keine Ausprägung der Fürsorgepflicht, sondern eine Einschränkung des Alimentationsanspruchs. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Erläuterung, weshalb ein fiktives Partnereinkommen ausschließlich im Beamtenbesoldungsrecht unterstellt wird, nicht jedoch bei verheirateten Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfängern, Arbeitnehmern oder Politikern und Abgeordneten, bei denen Einkommen stets individualisiert betrachtet wird?

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