Antwort 03.06.2024 von Jonas Reiter CDU
Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.
Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.
Da es sich bei dem Referentenentwurf noch um eine sehr frühe Konzeption der Bundesregierung handelt, bitte ich Sie, sich an die Vertreter der Ampelparteien zu wenden
Die von Ihnen beschriebenen Sorgen teile ich in dieser Form nicht, weil der Referentenentwurf hierzu sehr klare anderslautende Regelungen enthält.
Eine direkte Gegenfinanzierung ist so nicht üblich und auch nicht unbedingt sinnvoll