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Im Hinblick darauf ist zunächst klarzustellen: Entgegen verbreiteter medialer Darstellung zum Grund der Erteilung des Ordnungsgeldes hat die Abgeordnete Beatrix von Storch am 15. November 2023 das Ordnungsgeld nicht wegen ihrer Äußerungen zur Abgeordneten Tessa Ganserer erhalten, sondern für ihre aus der noch laufenden Sitzung in sozialen Medien veröffentlichte Kritik an der Sitzungsleitung der Vizepräsidentin.
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Meiner Meinung nach sollte eine Abtreibung nur in Ausnahmefällen vollzogen werden dürfen (die es sicherlich gibt) und nicht zum leichtfertigen medizinischen Standard werden
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung gehören zu den jedem von unserem Grundgesetz garantierten Rechten.