
Mögliche Änderungen bei der Umsatzsteuer liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen. Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Umsatzsteuersätze initiiert werden soll.
Mögliche Änderungen bei der Umsatzsteuer liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen. Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Umsatzsteuersätze initiiert werden soll.
Mit der Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel nicht gewährleistet, dass diese Entlastung auch wirklich bei den Verbraucher:innen ankommt.
Vereinfacht kann festgehalten werden, dass Nahrungsmittel grundsätzlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Dies gilt auch für vegane Nahrungsmittel.
Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Umsatzsteuersätze initiiert werden soll.
Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Umsatzsteuersätze initiiert werden soll.