Ich möchte Ihnen deshalb die Haltung der CDU/CSU-Fraktion dazu näher erläutern.
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Deshalb plädiere ich dafür, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen und sie auf einer anderen rechtlichen Ebene zu regeln – und somit zu entkriminalisieren. Dabei soll es ein Recht auf Beratung samt Qualitätskontrolle der Berater:innen geben, um sicherzustellen, dass ungewollt schwangere Menschen gut unterstützt werden und eine informierte, selbst bestimmte Entscheidung treffen können.
Wir stehen einer Liberalisierung offen gegenüber, aber das Thema verdient eine sachliche Auseinandersetzung abseits des Wahlkampfes, genügend Zeit zur Meinungsbildung im Bundestag und der Gesellschaft und die Ausarbeitung eines definitiv verfassungsrechtlich „wasserdichten“ Vorschlages
Ich persönlich erachte die gegenwärtige Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen als einen gesellschaftlich breit akzeptierten Kompromiss, den wir nicht gefährden sollten