Frage von Rima A. • 06.09.2021

Antwort ausstehend von Jürgen Todenhöfer Team Todenhöfer
Sehr geehrter Herr Steldinger,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Die Maßnahme war erforderlich und angemessen, da ohne bekannte Personalien eine Verfolgung der Straftat nicht möglich gewesen wäre.
(...) Der Stafvollzug ist jedoch Angelegenheit der Länder. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich mich dazu nicht äußern kann. (...)