(...) Liegt Mobbing vor, haben Sie einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Unterlassung bzw. Verhinderung des Mobbings. Hierzu können Sie Beschwerde einlegen und unter Umständen gemäß § 273 BGB5 ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitsleistung ausüben, indem Sie der Arbeit fernbleiben. (...)
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Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren mit dem Ausbau der Hilfsangebote das Fundament zum Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geschaffen und plant dies auch weiter durch vermehrte Beratungsstellen vorzusetzen.
(...) Viele erwerbstätige Menschen leiden unter Mobbing am Arbeitsplatz, was zu schwerwiegenden persönlichen, existenziellen und gesundheitlichen Problemen führen kann. (...)
(...) Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist auch der Beleidigungstatbestand verschärft worden. (...)
(...) Schon jetzt setzen wir uns dafür ein, an Schulen und anderen Einrichtungen für das Thema Mobbing zu sensibilisieren und fordern auch die besondere Schulung von Lehrern im Hinblick auf diese Problematik. (...)