Ein hohes Sozialleistungsniveau sollten für die Menschen angeboten werden, die aufgrund körperlicher/gesundheitlicher Einschränkungen nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Wer allerdings nur nicht teilnehmen möchte, sollte keine Förderungen erhalten.
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Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.

In den wenigen Wochen seit Ihrer letzten Frage hat sich in dieser Angelegenheit keine Weiterentwicklung ergeben.

ja, meine von Ihnen angesprochene Frage an die Bundesregierung wurde mittlerweile wie folgt beantwortet:

Es handelt sich aktuell um einen ersten Kabinettsentwurf, an dem durch die verschiedenen Regierungsressorts und den Bundestag noch Änderungen möglich sind.

wir haben einen Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen. Dem stellen wir uns. Die sogenannten „Staatsleistungen“ sind entstanden, weil Teile der Kirchengüter 1803 enteignet wurden. Deshalb haben die Kirchen einen Anspruch auf die Zahlungen des Staates – genauer: der Länder.