Antwort 03.06.2024 von Volker Wissing parteilos
Wie auch durch den EuGH bekräftigt, dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer aus der EU nicht gegenüber inländischen Autofahrern schlechter gestellt werden.
Wie auch durch den EuGH bekräftigt, dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer aus der EU nicht gegenüber inländischen Autofahrern schlechter gestellt werden.
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Das Bundesverkehrsministerium prüft derzeit Schadensersatzansprüche gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.
Schwermut zu verbreiten wollten wir für einige Tage unterlassen - können wir aber gern wieder in einer der nächsten Folgen tun