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Ich möchte darauf verweisen, dass ich ihre Ausgangsfrage mit meiner Antwort vom 23.06.2026 bereits beantwortet habe. Ihre Anfrage erhält meines Erachtens keine Kriterien, die ergänzende Ausführungen von meiner Seite erfordern würden.
Erst danach kann sich der Bundestag mit dem Gesetzesvorschlag befassen.
Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird aufgrund der Kritik an der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens nochmals überarbeitet und durchläuft eine erneute Ressortabstimmung. Danach wird das Bundeskabinett damit befasst.
Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, hinkt der Vergleich mit der Besoldung der Beamtinnen und Beamten aus einer Vielzahl an Gründen