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Ein Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können


Zwischen den Sozialversicherungsträgern findet dann nachträglich ein Ausgleich der gezahlten Leistungen statt. Dies soll Doppelleistungen aus öffentlichen Mitteln vermeiden und gewährleisten, dass Leistungen nahtlos und zügig erbracht werden können, auch wenn der eigentlich zuständige Sozialversicherungsträger noch nicht feststehen sollte.

Der (mit wenigen Ausnahmen geltende) Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung bei Sozialleistungsbezug bezieht sich nur auf aktuellen Sozialleistungsbezug. Frühere Hartz IV / Bürgergeld-Zeiten schließen Sie nicht von der Einbürgerung aus.

Das geplante Gesetz zur privaten Altersvorsorge sieht bisher keine gesonderte Förderung für Langzeitarbeitslose ohne Leistungsbezug vor.