Frage von Uwe C. • 27.06.2024

Antwort ausstehend von Corinna Rüffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Volksgesetzgebung wäre nur nach einer Verfassungsänderung möglich, da die Regelungen des Gesetzgebungsverfahrens geändert werden müssten.
Uns ist es wichtig, Beteiligungsformate zu entwickeln, die auch in polarisierten Zeiten freie, faire und faktenbasierte Diskussionen ermöglichen.
Volksabstimmungen sind ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie. Die Bundesrepublik ist eine repräsentative Demokratie, in der das Volk durch gewählte Volksvertreter „herrscht“.
Prinzipiell können wir uns als SPD mehr direkte Beteiligung, auch auf Bundesebene vorstellen. Allerdings lässt dies die Verfassung in der derzeitigen Form nur in absoluten Ausnahmefällen die Verfassung betreffend zu.