Warum verweigern Sie und Ihre Partei bis heute den Bürgern ihr Recht auf Volksabstimmungen, auch außerhalb von Wahlen, wie es das Grundgesetz nach Art. 20 Abs. 2 vorgibt?
Im Art. 20 Absatz 2 unseres Grundgesetzes steht:
" Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Und dort steht eindeutig "und Abstimmungen", nicht oder Abstimmungen.
Es sind keine Bedingungen für diese Volksabstimmungen vorgegeben,
Also nicht nur einmal in der Legislaturperiode bei Wahlen!

