Antwort 04.04.2024 von Roman Bausch AfD
Auch der Verfassungsgesetzgeber band, indem er Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellte, implizit die Ehe an die Geschlechterverschiedenheit der Ehepartner.
Auch der Verfassungsgesetzgeber band, indem er Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellte, implizit die Ehe an die Geschlechterverschiedenheit der Ehepartner.

Die Länge eines Gesetzgebungsverfahren variiert.
Selbstverständlich bin ich sehr gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen.