Frage von Carsten P. • 28.11.2023

Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 04.12.2023
mit dieser Frage befassen sich meine Kollegen aus dem Auswärtigen Ausschuss.
mit dieser Frage befassen sich meine Kollegen aus dem Auswärtigen Ausschuss.
Nach gegenwärtigem Stand wird das sogenannte "Migrationspaket" einschließlich der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Januar 2024 verabschiedet.
Der Bildungsbereich ist bereits in Deutschland Kompetenz der Länder.
Nach einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes ist es notwendig, das alte Finanzamt über die neue Meldeadresse zu informieren. Dieses kümmert sich dann um den Transfer der notwendigen Dokumente zum neuen Finanzamt, sodass ein doppeltes Einreichen der Steuererklärung nicht notwendig ist.
Beim Dienstwagenprivileg ist für mich klar, dass es keine Rechtfertigung zu dessen Aufrechterhaltung, zumal in der heutigen Form, gibt.