Antwort 20.08.2024 von Johann Saathoff SPD
Mit diesem soll das Halten oder Zurschaustellen von Tieren bestimmter wildlebender Tierarten an wechselnden Orten, also in Zirkussen, gesetzlich verboten werden.
Mit diesem soll das Halten oder Zurschaustellen von Tieren bestimmter wildlebender Tierarten an wechselnden Orten, also in Zirkussen, gesetzlich verboten werden.
Wir haben mit dem neuen Tierschutzgesetz konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und Tiere in Deutschland besser zu schützen.
Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die Existenzgrundlage der Tierhalter zu gefährden
Genehmigung unter hohen Auflagen, deren Überwachung und die Verfolgung der perspektivischen Ziele.
Ein Brandenburger AWP muss die Schutzwürdigkeit des Gebietes Fresdorfer Heide inmitten des LSG mit einem europäischen Naturschutzgebiet berücksichtigen