Frage von Andreas B. • 28.11.2023

Antwort von Jonas Hoffmann SPD • 29.11.2023
Spezifischer Fall, bitte an entsprechende Behörde wenden
Spezifischer Fall, bitte an entsprechende Behörde wenden
Die Koalitionsverhandlungen werden aktuell geführt
die regierungsinterne Abstimmung zum Gesetzentwurf für das BBVAngG dauert noch an, so dass aktuell leider noch kein Kabinetttermin feststeht.
Die hessischen Polizeianwärterinnen und -anwärter studieren an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) und müssen als Zulassungsvoraussetzung zum Studium über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 Hessisches Hochschulgesetz verfügen.
Soldaten auf Zeit sind keine Beamten.