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Die Richterstelle, für die Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf zunächst zur Verfügung stand, war aufgrund eines Wahlverfahrens des Deutschen Bundestages neu zu besetzen, bei dem Vertreter des Bayerischen Landtages oder der Bayerischen Staatsregierung nicht beteiligt waren.
Aus meiner Sicht hat sie ihre fachlichen Einschätzung stets schlüssig dargelegt, deshalb finde ich den Umgang mit ihr beschämend.
Auch für die geheimen (!) Wahlen von Richtern am Bundesverfassungsgerichts gilt Artikel 38(1) Grundgesetz: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen
Frau Brosius-Gersdorf hatte ihre Kandidatur selbst zurückgezogen, um die Institution vor weiterer Polarisierung zu schützen – ein Schritt, der großen Respekt verdient.