Die in der Petition geäußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Versorgung nehme ich ernst. Gerade deshalb ist vorgesehen, zeitnah ergänzende Regelungen auf den Weg zu bringen.
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Die Diskussion über eine angemessene, rechtssichere und verlässlich kalkulierbare Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ausdrücklich nicht abgeschlossen
Psychische Gesundheit ist keine nachrangige Frage, sondern ein zentraler Bestandteil einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.
Als Grüne haben wir bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Bundestag eingebracht. Wir fordern darin eine Reform der Bedarfsplanung in der psychotherapeutischen Versorgung. Diese muss sich endlich am realen Hilfebedarf orientieren. Zudem wollen wir eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche sowie eine Absicherung der Finanzierung in der psychotherapeutischen Weiterbildung.
Ich teile Ihre Sorge über den geplanten Wegfall der Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen.