Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen erhalten bleibt? Falls ja, wie?
Die Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen beruht auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und soll eine kostendeckende Versorgung gesetzlich Versicherter gewährleisten. Wie stehen Sie zu den Plänen, diesen Schutz abzuschaffen, und werden Sie sich für seinen Erhalt einsetzen?
Weitere Fragen an Tino Sorge
Daher ist es unser Ziel, den Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung zu verbessern; Niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote wollen wir ausbauen und die Nutzung digitaler Unterstützungsangebote stärken.
Selbstredend ist uns bewusst, dass viele Psychotherapeuten nebenher weiteren beruflichen Tätigkeiten nachgehen, sei es in Kliniken, Beratungsstellen oder Hochschulen.
Die Einstufung einer Maßnahme als „mit potentiellen Risiken verbunden” bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Gesetzgeber zu dem Ergebnis gelangen muss, die betreffende Regelung vollständig abzulehnen.
Der Entwurf für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz befindet sich aktuell noch in der parlamentarischen Beratung. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzen sich im Zuge dessen auch mit der von Ihnen benannten Thematik auseinander.

