Laut Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fallen. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Frau Heitmann,
die sogenannte Angemessenheitsprüfung ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass psychotherapeutische Leistungen nicht beliebig unter ein Mindestniveau gedrückt werden. Diese Prüfung wurde vor 20 Jahren hart erkämpft und ist die Grundlage dafür, dass Psychotherapiepraxen wirtschaftlich überhaupt existieren können. Wird sie gestrichen, fällt das Mindesthonorar. Dann gibt es keine verlässliche Untergrenze mehr. Damit verlieren Praxen ihre Planungssicherheit.
Vor einigen Monaten wurden bereits die GKV-Honorare für Psychotherapie gekürzt. Und dass, obwohl der Bedarf höher ist als das Angebot. Und obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht. Als Teil des Grünen-Ausschusses zum Thema Gesundheit: Wie stehen Sie zu dieser Änderung? Und falls Sie dagegen sind, wie gedenken Sie sich einzusetzen, damit dieses Vorhaben abgewendet wird?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Beste Grüße
Ellen B.

