Antwort 20.01.2024 von Astrid Wallmann CDU
Bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall.
Bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall.
Die AfD möchte, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung die bestmögliche Förderung erhalten.
Auch bei Menschen mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung gilt die Selbstbestimmung.
Im parlamentarischen Prozess haben wir noch Änderungen in den § 3 Absatz 3 eingefügt.
Mir ist wichtig, dass das Entgeltsystem in den Werkstätten für behinderte Menschen fair, wertschätzend, verständlich und transparent ausgestaltet ist
Die Bundesregierung wird in diesem Jahr ein neues Gesetz für Werkstätten für Menschen mit Behinderung schreiben. Dieses Gesetz wird bis 2025 vom Bundestag beschlossen.