Leistungsberechtigte, die keine reguläre Arbeit finden, sollen bereits nach geltender Rechtslage an Maßnahmen der Aktivierung und Eingliederung teilnehmen, um ihre individuelle Chance auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern
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Beim hier einschlägigen Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, d. h. es ist mit weiteren Gesetzen in einen Entwurf gegossen. Für Ihre Frage interessant ist das Gesetz unter Artikel 1 und hier die soeben beschriebenen ersten sechs Paragraphen. Alles außerdem im vollen Umfang zu entnehmen dem kompletten Dokument, Gesetzentwurf mit der Drucksache des Hessischen Landtags DS 21/519.
Für Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtungen organisiert sind, steht seit 1. Januar 2023 der digitale Hauptantrag für das Bürgergeld unter www.jobcenter.digital zur Verfügung
Das Erstellen eines Psychogramms gegen den Willen oder ohne die Kenntnis der Betroffenen halte ich für moralisch absolut nicht vertretbar – besonders wenn dies von staatlicher Seite aus geschehen sollte.
§ 15 SGB II nennt ausdrücklich auch die „persönlichen Merkmale“ des Leistungsberechtigten als ein zu erforschendes Kriterium. Das ist aus meiner Sicht ein notwendiger und hilfreicher Baustein, um die Chancen und Potentiale des Arbeitssuchenden zu bewerten.